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Herzlich willkommen in der Bürgerschule Wolkenstein

Freiwilliges Soziales Jahr in der Grundschule Wolkenstein
Du willst Lehrer werden und bist dir noch nicht sicher, ob ein pädagogischer Beruf für dich in Frage kommt? Bei uns kannst du dich austesten.
Das Freiwillige Soziale Jahr Pädagogik – kurz FSJ Pädagogik – ist ein 12-monatiger Freiwilligendienst für junge Menschen zwischen 16 und 26 Jahren an einer sächsischen Schule und wird vom Sächsische Staatsministerium für Kultus gefördert. Das FSJ Pädagogik startet in der Regel mit dem Beginn eines Schuljahres im August und endet mit den darauffolgenden Sommerferien.<

Die Einsatzmöglichkeiten an unserer Schule sind vielfältig, z. B.
• Begleitung und Unterstützung von Lehrkräften während des Unterrichtes
• Hausaufgabenbetreuung
• Unterstützung bei Schulprojekten und der Organisation von Veranstaltungen
• Unterstützung der schulischen Gremienarbeit und des Schülerrates
• Durchführung eigener Ganztagsangebote
• Durchführung eigener Projekte
Oder du setzt deine eigenen Ideen nach Absprache um. Mehr Informationen findest du hier: www.fsj-paedagogik.de

Bis zum 30. April 2026 kannst du dich dort für das kommenden Schuljahr bewerben.
Du hast Fragen? Dann melde dich einfach bei uns!

Start des 2. Zyklus der GTA am 23.02.
6. Februar 2026 - Ausgabe der Bildungsempfehlungen für die Schüler der Klasse 4
Bis Freitag, dem 27. März 2026, habt ihr Zeit euch an einer Oberschule oder einem Gymnasium eurer Wahl anzumelden. Mehr unter Aktuelles ...   weiterlesen

Nationaler Sepp Herberger Tag in Wolkenstein

Spendenlauf

FSJ an der Schule Wolkenstein


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Unsere Schule arbeitet mit Lernsax - einem schulischen Netzwerk, das vom Kultusministerium Sachsen empfohlen wird. Ein Login erhalten Eltern über den/die Klassenleiter/in.
lernsax.de
Unsere Schule erhält Fördermittel aus dem "Förderprogramm zum quantitativen Ausbau und der qualitativen Verbesserung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote"

www.schule.sachsen.de

Transparenzhinweis:

Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.